TCVN 4850:2010 ersetzt TCVN 4850:1998; TCVN 4850:2010 zusammengestellt von Coffee Inspection Joint Stock Company and Import-Export Commodities (CAFECONTROL), vorgeschlagen vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, bewertet von der Generalabteilung für Standards, Metrologie und Qualität, Ministerium für Wissenschaft und Offenlegungstechnologie.

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1. Anwendungsbereich TCVN 4850:2010

Diese Norm gilt für Cashewkerne, die aus den Früchten des Cashewbaums (Anacardium occidentale Linnaeus) für die Lebensmittelverarbeitung zubereitet werden.

2. Verweise auf TCVN 4850:2010

Der folgende Hinweis ist für die Anwendung dieser Norm wesentlich. Bei datierten Verweisungen gilt die jeweils zitierte Fassung. Für undatierte Dokumente, auf die verwiesen wird, gilt die neueste Version, einschließlich etwaiger Änderungen und Ergänzungen.

TCVN 7087:2008, Etikettierung von vorverpackten Lebensmitteln.

3. Begriffe und Definitionen

In dieser Norm werden die folgenden Begriffe und Definitionen verwendet:

3.1 Cashew-Apfel

Alte Frucht des Cashewbaums. Der Stiel ist vergrößert, birnenförmig, rot, orange, gelb …

3.2 Cashewnüsse

Die Frucht des Cashewbaums, darunter: Hartschale, Seidenschale und Cashewkern.

3.3 Cashew-Schale

Die harte äußerste Schale bedeckt die Seidenschale und den Kern.

3.4 Cashewnuss-Schalenflüssigkeit (CNSL)

Viskose Flüssigkeit, die für den Menschen giftig ist und in Cashewnussschalen enthalten ist, hat die Hauptbestandteile Anacardsäure und Cardol.

3.5 Seidenhülle (testa)

Eine dünne rotbraune Hornhaut umhüllt den Cashewkern.

3.6 Cashewkern

Der Teil, der aus der Cashewnuss nach dem Erhitzen, Schälen, Trocknen, Schälen und Sortieren gewonnen wird.

3.7 Multiplikation (Ganzes)

Ein intakter Kern oder ein gebrochener Kern, der nicht größer als 1/8 der Größe des Kerns ist (normalerweise bricht der Kern horizontal)

3.8 Multiplikator (Hintern)

Da der Kern horizontal gebrochen ist, sind die beiden Keimblätter immer noch natürlich verbunden, der verbleibende Kern ist weniger als 7/8 und größer als 3/8 der Ätiologie.

3.9 Multiplikator (Split)

Der Kern wird vertikal gebrochen, wodurch sich die beiden Keimblätter trennen, und jedes Keimblatt wird nicht um mehr als 1/8 gebrochen.

3.10 Großes Stück

Der Kern wird in Stücke gebrochen, durch ein Sieb mit einem Lochdurchmesser von 8 mm passiert und auf einem Sieb mit einem Lochdurchmesser von 4,75 mm zurückgehalten.

3.11 Kleines Stück (Kleines Stück)

Der Kern wird in Stücke gebrochen, durch ein Sieb mit einem Lochdurchmesser von 4,75 mm passiert und auf einem Sieb mit einem Lochdurchmesser von 2,8 mm zurückgehalten.

3.12 Baby-Bit (Baby-Bit)

Das sind gebrochene Körner, die ein Sieb mit einem Lochdurchmesser von 1,7 mm nicht passieren.

3.13 Junger Kern

Cashew-Kern ist nicht vollständig entwickelt, klein, faltige Oberfläche.

3.14 Versand

Eine Sendung Cashewkerne ist eine definierte Menge Cashewkerne gleicher Güteklasse, mit gleichem Symbol, verpackt in der gleichen Verpackung und zeitgleich geliefert.

4. Abkürzungen

Abkürzungen sind in Tabelle 1 aufgeführt.

Tabelle 1 – Abkürzungen

Beschreibung

Englisch

Abkürzung

1. Weiß

White

W

2. Gold

Scorched

S

3. Scharlachrot

Second Scorched

SS

4. Melasma

Light Blemish

LB

5. Namen

Blemish

B

6. Dunkle Pigmentierung

Dark Blemish

DB

7. Horizontaler Bruch

Butt

B

8. Melas

Blemish Butt

BB

9.durchbrechen Vertikaler Bruch Split

S

10.Großes Kernelfragment Large Pieces

LP

11.Kleines Kernelfragment Small Pieces

SP

12.Trümmer Baby – Bits

B-B

5. Technische Anforderungen

5.1. Allgemeine Anforderungen

  • 5.1.1. Cashewkerne müssen richtig getrocknet sein, eine charakteristische Form haben, sortiert oder sortiert sein. Cashewnussschalenöl darf nicht verunreinigt sein, der Anteil der mit Seidenschale belassenen Kerne sollte 1,5 Gew.-% nicht überschreiten. Der Durchmesser der noch am Aggregatkern haftenden Seidenschalenfragmente sollte 2 mm nicht überschreiten.
  • 5.1.2. Cashewkerne müssen frei von lebenden Schädlingen, Insektenkadavern, verschimmelten Griffen, nicht mit sichtbarem Licht kontaminiert sein oder notfalls eine Handlupe mit etwa 10-facher Vergrößerung verwenden. Cashewkerne müssen einen natürlichen Geruch haben, dürfen nicht ranzig riechen oder andere seltsame Gerüche haben.

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